Vereine und VerbändeJagdgenossenschaft Wemlighausen

Geschichte der Jagd – Einführung in das Jagdrecht

Die Grundlagen unseres heutigen Jagdrechts wurden Mitte des vorigen Jahrhunderts geschaffen, als 1848 die Deutsche Nationalversammlung das Jagdregal aufhob und das Jagdrecht dem Eigentümer auf seinem Grund und Boden zuerkannte. Bald darauf führten die einzelnen Staaten eine neue Rechtsform des Jagdrechts ein: die „Revierordnung“, die die Ausübung des Jagdrechts von Mindestflächengrößen abhängig machte. Auf diesen richtungsweisenden Entscheidungen baut die Jagdgesetzgebung bis heute auf.

Im Jagdregal wurde das ausschließlich königliche Jagdausübungsrecht auf den jeweiligen Territorialherrn übertragen. Im Gegensatz zum Lehen verzichtete der König bei vergebenen Regalien auf sein Obereigentum (dominium directum).

Im Laufe des 15. Jahrhunderts verschob sich die Machtstruktur im Heiligen Römischen Reich vom Kaiser auf die jeweiligen Territorialherren, gleich ob weltliche oder geistliche. Dies wird auch daran deutlich, dass sich im 15. Jahrhundert der Zusatz Heiliges Römisches Reich – deutscher Nation durchsetzte. Das Jagdregal verlor 1848 infolge der Märzrevolution in Deutschland seine Bedeutung. Das Jagdrecht ging auf den Grundeigentümer über.

Quelle: Deutsches Jagdlexikon

https://www.chronik-schuellar-wemlighausen.de/wp-content/uploads/2025/11/Reichsjagdgesetz-1934.jpg

Das Reichsjagdgesetz von 1934 beendete die bis dahin herrschende Rechtszersplitterung in Deutschland auf dem Gebiet des Jagdrechts und brachte – unter Aufhebung von 17 verschiedenen Landesgesetzen – für das damalige Deutsche Reich erstmals ein einheitliches Jagdrecht.

Die Gemeinde Wemlighausen schloss im Mai 1948 einen Pachtvertrag mit Herrn Baader ab. Die Pachtdauer betrug neun Jahre, und der Pachtpreis lag bei 800 RM. Bürgermeister war damals Heinrich Lückel („Nölges“).

Beispiele für die Verwendung des Jagdgeldes:

  • Auszahlung von Jagdgeld an die Mitglieder der Genossenschaft
  • Begleichung von Wildschäden
  • 1959: Zuschuss an die Gemeinde in Höhe von 2.000 DM für den Wegebau
  • 1960: Kauf einer Viehwaage und zweier Rückenspritzen
  • 1961: Zuschuss an die Gemeinde für den Bau eines Wiegehauses
  • Seit 2018: jährlich 3 € pro Hektar bejagbarer Fläche für den Wegebau (Wegebaukonto)
  • Seit 2020: Bewilligung von jährlich 600 € für Kitzrettung mittels Drohne

2007 und 2009 lud der Jagdvorstand zu einer Wanderung entlang der Jagdgrenzen der Reviere mit anschließender Grillfeier ein.

2021 fiel die Generalversammlung wegen der Corona-Pandemie aus.

Im August 2022 wurde die Generalversammlung aufgrund der Corona-Pandemie auf dem Grillplatz (im Freien) abgehalten.

2025 sollte wieder eine Grenzwanderung mit anschließender Grillfeier stattfinden. Die Wanderung fiel jedoch wegen der Afrikanischen Schweinepest (ASP) aus. Dafür war die Grillfeier etwas länger.

Aktueller Vorsitzender und Ansprechpartner der Jagdgenossenschaft:
Peter Grauel, Im Winterbach 3, Wemlighausen

https://www.chronik-schuellar-wemlighausen.de/wp-content/uploads/2025/11/Auch-schon-in-19.-Jahrhundert-wurde-eine-Jagd-verpachtet.png

Auch schon in 19. Jahrhundert wurde eine Jagd verpachtet.

Quellen: Ausarbeitung der Jagdgenossenschaft für die Zeit von 1948–2020,
vervollständigt von Christian Strackbein

Änderung vorschlagenLetzte Aktualisierung am 3. November 2025.